5 Minuten - Aktuell
Veröffentlicht am 05.02.2021, 13:11

Nachdem ein Betrüger rund 600.000 Euro von einem fremden Konto abgehoben hat, stand die Frage im Raum, ob bei der Bank dabei die Sorgfaltspflicht vernachlässigt wurde. In dem Fall wurde ermittelt.

“Es gibt ein Urteil erster Instanz”

Gegenüber 5 Minuten bestätigt Eva Maria Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt am Freitag: “Es gibt ein Urteil erster Instanz.” Wie Jost-Draxl erläutert, verurteilt dieses die Bank den behobenen Geldbetrag auf dem betroffenen Konto wieder gutzuschreiben. Das bedeutet, die Bank muss den verlorenen Betrag voraussichtlich selbst blechen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 05.02.2021, 13:11
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