5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 05.02.2021, 17:37

Jedes Geschäft in Österreich muss ab kommendem Montag pro Kunden 20 Quadratmeter Geschäftsfläche zur Verfügung stellen. Das wurde bei den letzten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Österreich bestimmt. Geschäfte, die weniger als 20 Quadratmeter groß sind, dürfen nur von einem Kunden betreten werden.

Gleichheitsgrundsatz trifft Supermärkte

Wie sich nun herausstellte, sind auch Supermärkte von dieser Regelung nicht ausgenommen. Wie die APA am heutigen Freitag, dem 5. Februar, informiert, wurde von einem Sprecher des Gesundheitsministeriums in diesem Zusammenhang auf den Gleichheitsgrundsatz verwiesen. Durch den Grundsatz müsse die 20 Quadratmeter-Regel für alle Händler gleichermaßen gelten. Die Verschärfung treffe daher auch Händler, die während des Lockdown ihre Geschäfte geöffnet haben durften, also Supermärkte. Vor kleineren Supermärkten ist daher ab Montag eventuell mit Warteschlangen zu rechnen.

Körpernahe Dienstleister ausgenommen

Körpernahe Dienstleister, also Friseure und Co, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen. Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Corona-Test vorweisen müsse.

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Veröffentlicht am 05.02.2021, 17:37
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