Veröffentlicht am 07.02.2021, 21:10
Der Diözesankirchenrat unterstützt und berät den jeweiligen Diözesanbischof unter anderem in Fragen des Kirchenbeitrags, beschließt den Haushaltsplan der Diözese und überprüft die Finanzgebarung der Finanzkammer und den diözesanen Rechnungsabschluss. Vorsitzender des Diözesankirchenrates ist Ordinariatskanzler Dr. Jakob Ibounig.
Zwei weitere Mitglieder werden bestellt
Grundsätzlich besteht der Diözesankirchenrat aus sieben Mitgliedern, die vom Bischof bestellt werden. Nach der konstituierenden Sitzung des Diözesanrates, voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres, werden somit zwei weitere Mitglieder bestellt werden. Die Mitglieder des Diözesankirchenrates sind ehrenamtlich tätig.