5 Minuten - Aktuell
Veröffentlicht am 16.02.2021, 17:37

Stichprobenartig kontrollieren Polizeibeamte die Einhaltung der Corona-Maßnahmen bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistern. Wer einen Termin wahrnehmen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Auch das Tragen von FFP2-Masken ist für Mitarbeiter und Kunden verpflichtend.

Friseurin und Kundin wurden angezeigt

Auch am heutigen Faschingsdienstag fanden seitens der Polizei Kontrollen im Raum Villach statt. Dabei wurde eine Kundin ohne Corona-Test in einem Friseursalon angetroffen. “Die Dame hatte frischgefärbte Haare und Lockenwickler in den Haaren. Die Friseurin durfte ihre Arbeit zu Ende bringen, Trotzdem gab es für die Betreiberin und ihre Kundin eine Anzeige“, bestätigt Magistratsjurist Alfred Winkler auf Anfrage von 5 Minuten. Außerdem folgt eine Geldstrafe in der höhe von mehreren hundert Euro.

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Veröffentlicht am 16.02.2021, 17:37
Artikel-UPDATE am 16.02.2021, 21:43
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