5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 21.02.2021, 19:10

Corona-Verstoß: Einem Kärntner wird zur Last gelegt, am 20. Oktober 2020 zwei Arbeiter zur Durchführung eines Reparaturauftrages bei sich zu Hause empfangen zu haben – und das obwohl der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt positiv auf Corona getestet wurde und sich in Heimquarantäne samt Kontaktverbot befand. Am Dienstag, 23. Februar, muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

Gefährdung durch übertragbare Krankheiten

Über einen Zeitraum von einer Stunde soll sich der Mann mehrmals in der unmittelbaren Nähe der Arbeiter aufgehalten haben, ohne auf seine Erkrankung hinzuweisen. Angeklagt ist deshalb das Vergehen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 21.02.2021, 19:10
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