5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 23.02.2021, 17:22

Dem Kärntner wurde zur Last gelegt, am 20. Oktober 2020 zwei Arbeiter zur Durchführung eines Reparaturauftrages bei sich zu Hause empfangen zu haben – und das obwohl der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt positiv auf Corona getestet wurde und sich in Heimquarantäne samt Kontaktverbot befand. Der Mann informierte die Handwerker nicht über seine Corona-Infektion und befand sich ohne Maskenschutz immer wieder in deren Nähe. Heute, Dienstag, musste sich der Angeklagte deshalb wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht verantworten.

Geld- und Haftstrafe

Wie die Kleine Zeitung kürzlich berichtete, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, also insgesamt 4.500 Euro. Zusätzlich wurden vier Monate bedingte Haft verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 23.02.2021, 17:22
Artikel-UPDATE am 23.02.2021, 17:42
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