5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 01.03.2021, 16:42

Dem Mann wird zur Last gelegt, im Jahr 2020 eine unter 18-Jährige zu geschlechtlichen Handlungen verleitet zu haben. Desweitern wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Besitz von pornografischer Darstellung Minderjähriger zu sein. Laut Paragraf 184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) des Strafgesetzbuches ist hier eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Am 2. März vor dem Landesgericht

Am morgigen Dienstagnachmittag, dem 2. März, findet, unter dem vorsitzenden Richter Gernot Kugi, die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt statt. Dem Mann aus dem Bezirk Villach-Land wird vorgeworfen, über diverse Internetplattformen pornografische Darstellungen Minderjähriger heruntergeladen und besessen zu haben. Darüber hinaus soll er einer Jugendlichen 5.000 Euro gezahlt und ihr ein iPhone geschenkt haben, damit sie mit ihm sexuelle Handlungen vollziehe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 01.03.2021, 16:42
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