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Veröffentlicht am 09.03.2021, 08:13

Seit heute treten die Ausreisebeschränkungen im Bezirk Hermagor in Kraft, wir haben berichtet. Wir haben uns vor Ort ein Bild von der Situation gemacht. “Es sind im gesamten Bezirk 18 Kolleginnen und Kollegen im Einsatz”, erfahren wir vor Ort. “Bisher wurden 580 Fahrzeuge kontrolliert.”

Zehn Zurückweisungen

Eine Ausreise aus Hermagor ist nur mit einem negativen Corona-Test möglich. An den sogenannten Checkpoints wird kontrolliert. “Die Standkontrollen finden von 5 bis 22 Uhr stand”, erklärt die zuständige Polizeikommandantin. “Bisher hat es zehn Zurückweisungen und eine Anzeige nach dem Covid-19-Bestimmungen gegeben.” Der gesamte Bezirk wird vorerst für insgesamt 10 Tage abgeriegelt.

Nachts mobile Kontrollen

“Da ab 20 Uhr die generelle Ausgangsbeschränkung in Kraft tritt, ist das Verkehrsaufkommen gering und die Kontrollen finden, in Absprache mit der Gesundheitsbehörde mobil und stichprobenartig statt”, so die Beamtin. Zuständig dafür ist Bezirkshauptmann Heinz Pansi.

Hier wird kontrolliert

Dazu wird seitens des Bezirkspolizeikommandos Hermagor an folgenden Straßenzügen und Zugsverbindungen kontrolliert:

Checkpoints

  • B 111 – direkt an der Landesgrenze zu Osttirol 
  • B 110 – Gailbergsattel Verbindung Kötschach/Oberdrauburg 
  • B 87 – Kreuzbergsattel Verbindung Hermagor/Greifenburg 
  • B 111 – St. Paul/Gail Verbindung St. Paul/Nötsch 
  • L 33 – Windische Höhe Verbindung St. Stefan/Paternion 
  • L 36 – Tratten Bezirksgrenze Verbindung St. Stefan/Nötsch 
  • L 27 – Leichenhalle Vorderberg Verbindung St. Stefan/Feistritz/Gail 
  • Zugverbindung Hermagor/Villach Land an der Haltestelle St. Stefan-Vorderberg 

Erforderliche Dokumente

Die Ausreisekontrollen werden mit den eigenen Kräften der Landespolizeidirektion Kärnten abgedeckt. Zur Ausreise aus dem Bezirk ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test erforderlich, der nicht älter als  48 Stunden sein darf. Anstelle dieses Coronatests berechtigt auch ein ärztliches Attest über eine  Corona-Erkrankung während der letzten sechs Monate zur Ausreise. Zum zweifelsfreien Nachweis der Identität ist es für die Ausreisenden unbedingt erforderlich, ein Identitätsdokument (Führerschein, Personalausweis etc.) mitzuführen. Diese Kontrollen werden voraussichtlich bis zum 18. März 2021 (24 Uhr) erfolgen.

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Veröffentlicht am 09.03.2021, 08:13
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