5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 13.03.2021, 10:28

Am morgigen Sonntag wird in 28 Kärntner Gemeinden, darunter die Kärntner Landeshauptstadt und zwei Bezirksstädte, das Rennen um den Bürgermeistersessel per Stichwahl entschieden.

Allgemeine Informationen zur Stimmabgabe

Die Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person muss persönlich und geheim unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfolgen. Ein amtlicher Stimmzettel ist zur Stimmabgabe erforderlich. Dieser wird von der zuständigen Wahlbehörde aufgelegt. Die Stimme kann dann direkt am Wahltag vor einer Wahlbehörde oder mittels Briefwahl ab Erhalt der Wahlkarte (ohne Beisein einer Wahlbehörde) abgegeben werden.

“Amtliche Wahlinformation” verloren – Was nun?

Die auf den Namen der wahlberechtigten Person ausgestellte “Amtliche Wahlinformation” (auch als Wahlausweis bekannt) wird per Post zugeschickt und enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, was die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Einige Kärntnerinnen und Kärntner melden nun, nie eine solche Wahlinformation erhalten oder diese verloren zu haben. Ein Verlust des Dokuments ist aber kein Grund für einen Ausschluss von der Stimmabgabe. Im zuständigen Wahllokal muss jedoch ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Pass etc.) vorgezeigt und eine FFP2-Maske getragen werden. Die Information, welches das zuständige Wahllokal ist und wie lange dieses geöffnet hat, kann im Bedarfsfall beim Gemeindeamt erfragt werden.

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Veröffentlicht am 13.03.2021, 10:28
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