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Veröffentlicht am 13.03.2021, 12:29

Bei dem Unfall am 24. Juli 2020 wurde ein 34-jähriger Kärntner aus dem Bezirk Villach-Land von einem Radlader überrollt und verstarb noch an der Unfallstelle. Wir haben berichtet.

Restalkohol im Blut festgestellt

Dem Lenker des Radladers aus dem Bezirk Spittal an der Drau wird nun zur Last gelegt, den Tod seines Arbeitskollegen verantworten zu müssen. Er soll seinen Arbeitskollegen beim Ausfahren aus einer Halle aufgrund der Schaufel des Radlagers, die entgegen den Vorschriften in einer Höhe von rund einem Meter über dem Boden positioniert gewesen sein soll, übersehen haben. Daraufhin soll er seinen Arbeitskollegen mit der Schaufel des Fahrzeuges erfasst, zu Boden gestoßen und letztlich seinen Kopf mit dem Hinterrad überrollt haben. Beim Angeklagten wurde überhöhte Geschwindigkeit beim Ausfahren aus der Halle und ein Restalkoholgehalt von rund 0,24 Promille im Blut festgestellt.

Bis zu drei Jahren Gefängnis möglich

Angeklagt ist nun das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung nach § 81 Abs 1 StGB, welches einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Den Vorsitz bei der Verhandlung am Montag hat Richterin Malina Willgruber. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 13.03.2021, 12:29
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