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Veröffentlicht am 29.03.2021, 17:46

Am heutigen Montag, dem 29. März, stand eine 60-jährige Frau, die in einer Kärntner Betreuungseinrichtung untergebracht war, in Klagenfurt vor Gericht. Laut Anklage hatte sie einen anderen Klienten der Betreuungseinrichtung am 20. Juli 2020 mit einem Messer am Hals verletzt.

Zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig

Wie mehrere Medien berichten, leide die Angeklagte an paranoider Schizophrenie. Am Tag des Vorfalls sei sie in einem Zustand gewesen, der die Zurechnungsfähigkeit ausschließe. So habe die 60-Jährige Schübe mit “wahnhaften Ideen” gehabt. Vom späteren Opfer, einem 36-jährigen Mann, habe sie sich bedroht gefühlt und ihn daher töten wollen. Während eines Animationsprogrammes holte die Frau ein Messer aus der Küche der Einrichtung und verletzte den Mann damit von hinten am Hals. Das Opfer zog sich dabei leichte Verletzungen zu.

In Anstalt eingewiesen

Laut Medienberichten habe der psychiatrische Sachverständige beim heutigen Prozess erklärt, die Frau könnte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung wieder Taten begehen, die schwere Körperverletzungen zur Folge haben könnten. Daher wurde sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Verteidiger der 60-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 29.03.2021, 17:46
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