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Veröffentlicht am 30.03.2021, 21:21

Im Oktober vergangenen Jahres starb eine PKW-Lenkerin bei einem Zusammenstoß mit einem Rettungswagen. Der Rettungssanitäter, der den Wagen gelenkt hatte, wurde daraufhin zu einer teilbedingten Haft- und Geldstrafe verurteilt. Wir haben berichtet.

Brief mahnt zu mehr Vorsicht

Der Anwalt des verurteilten Rettungssanitäters – er ist gleichzeitig Rechtsreferent und Vizepräsident des Roten Kreuzes – wandte sich nun in einem Schreiben an alle Rettungssanitäter und mahnte zu mehr Vorsicht bei Einsatzfahrten. So dürfen Lenker eines Einsatzfahrzeuges zwar bei Rotlicht in Kreuzungen einfahren, müssen aber vorher anhalten und sich überzeugen, dass sie bei einer Weiterfahrt keinen Menschen verletzen oder etwas beschädigen.

In der Verhandlung rund um den tödlichen Verkehrsunfall habe der Richter angemerkt, dass sich viele Einsatzfahrer nicht an diese Regeln halten würden. Im Schreiben ermahnt der Rot-Kreuz-Vizepräsident daher, dass nach dem eher milden Urteil des Kärntner Einsatzfahrers die Strafen wohl bei weiteren Unfällen höher ausfallen könnten. Er ruft daher zu besonderer Vorsicht und zur Einhaltung der Einsatz-Regeln auf.

Brief soll “sensibilisieren”

Wie die Sprecherin des Roten Kreuzes Kärnten, Melanie Reiter, im Gespräch mit 5-Minuten erklärt, sei das Schreiben vor allem dazu da, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes nochmals zu sensibilisieren. So müssten sie sich gerade bei Einsätzen mit Blaulicht besonders aufmerksam verhalten um tragische Vorfälle wie im Vorjahr zu verhindern.

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Veröffentlicht am 30.03.2021, 21:21
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