Veröffentlicht am 09.04.2021, 16:57
Einer Frau aus St. Veit wird zur Last gelegt, im Dezember 2020 trotz Corona-Infektion und Quarantänepflicht ihre Wohnung verlassen zu haben. Sie soll ohne Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes mit einer weiteren Person im Auto gefahren sein. Am Montag, 12. April, muss sie sich wegen Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
Weiterer Fall in Villach
Ein ähnlicher Fall trug sich im Dezember 2020 in Villach zu. Eine Frau soll, trotz positiven Coronatest, die Quarantäne missachtet haben. Der Prozess findet kommenden Donnerstag statt. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.