5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 17.04.2021, 10:38

Der Frau wird vorgeworfen im Jahr 2020 mehrere Hunde und Katzen gequält zu haben. Sie hat die Tiere nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt und macht sich dadurch der Tierquälerei zu schulde. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Landesgericht Klagenfurt

Am 21. April 2021 steht die Klagenfurterin vormittags vor dem Landesgericht Klagenfurt. Vorsitzende Richterin ist Sabine Roßmann. Laut Tierschutzgesetz droht der Frau, bei Schuldspruch, eine bis zu 7.500 Euro Geldstrafe, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro Strafe. In schweren Fällen drohen Tierquäler bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

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Veröffentlicht am 17.04.2021, 10:38
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