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Endlich

Jetzt fix: Gastro, Kultur & Co. sperren am 19. Mai auf

Kärnten – Viele Branchen können nun endlich aufatmen. Wie die Regierung am Freitag verkündete, dürfen Gastronomie, Hotellerie und Kultur am 19. Mai wieder aufsperren. Es gelten jedoch einige Sicherheitsmaßnahmen. 

 5 Minuten Lesezeit (637 Wörter) | Änderung am 23.04.2021 - 17.58 Uhr

Am Freitagnachmittag präsentierte die Bundesregierung weitere Öffnungsschritte. Lockerungen gibt es dabei in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Fitness. Die Betriebe dürfen mit 19. Mai endlich wieder öffnen. Eine Grundvoraussetzung wird überall der “Grüne Pass” sein. Das bedeutet, Zutritt gibt es für genesene, geimpfte oder getestete Personen. Die einzelnen Bundesländer können wenn notwendig einzelne Maßnahmen nachschärfen.

Gastro-Regeln im Überblick

  • Betriebe dürfen ab 19. Mai Gastgärten und Innenbereich öffnen.
  • Outdoor sind 10 Personen pro Tisch erlaubt.
  • Indoor sind pro Tisch maximal vier Personen (aus zwei Haushalten) plus Kinder erlaubt.
  • Abstände von zwei Metern zwischen den Tischen sorgen für zusätzliche Sicherheit.
  • Eintrittstests sind notwendig (Zutritt gibt es für genesene, geimpfte oder getestete Personen) Gültig sind hierbei Antigen-Schnelltests (für 48 Stunden), PCR-Tests (für 72 Stunden) und sogenannte Wohnzimmertests (für 24 Stunden).
  • Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
  • Die Sperrstunde wird auf 22 Uhr gelegt

Hotellerie-Regeln im Überblick

  • Auch Hotelbetriebe dürfen mit 19. Mai wieder aufsperren.
  • Abstandsregel: Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist ein verpflichtender Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • FFP2-Maskenpflicht gilt in den allgemeinen Bereichen
  • Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
  • Jede Beherbergung muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
  • Es gilt eine Quadratmeterregelung von 20 Quadratmeter pro Gast. Die Betriebe müssen dies selbst kontrollieren.
  • Eintrittstests sind auch hier Voraussetzung. (Zutritt gibt es für genesene, geimpfte oder getestete Personen)

Veranstaltungs-Regeln im Überblick

  • Abstandsregel: Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist ein verpflichtender Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Personenobergrenze: Bei Indoor-Veranstaltungen sind maximal 1.500 Personen und bei Outdoor-Veranstaltungen maximal 3.000 Personen erlaubt.
  • Zugewiesene Sitzplätze: Die Gäste benötigen fix zugewiesene Sitzplätze, die versetzt belegt werden. Maximal 50 Prozent der verfügbaren Sitzplätze dürfen belegt werden.
  • FFP2-Maskenpflicht: Beim Theater- oder Konzertbesuch wird es notwendig sein, eine FFP2-Maske zu tragen. Ob diese auch noch am Sitzplatz gilt, ist aktuell nicht bekannt.
  • Eintrittstests: Wer ins Theater oder zu einem Konzert möchte, der muss ein negatives Testergebniss vorweisen können. Gültig sind Antigen-Schnelltests (für 48 Stunden), PCR-Tests (für 72 Stunden) und sogenannte Wohnzimmertests (für 24 Stunden).
  • Grüner Pass: Ab Erhalt des „Grünen Pass“ soll auch dieser als „Zutrittstest“ für Veranstaltungen gelten. Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, soll damit ein „normales“ Leben ermöglicht werden.

Sport-Regeln im Überblick

  • Abstandsregel: Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist ein verpflichtender Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • FFP2-Maskenpflicht: Zumindest beim Betreten des Fitnesscenters, in der Gaderobe und auf dem Weg zum Fitnessgerät muss eine FFP2-Maske von den Sportlerinnen und Sportlern getragen werden. Beim Trainieren selbst ist keine Maske erforderlich.
  • Eintrittstests: Wer ins Gym möchte, der muss ein negatives Testergebniss vorweisen können. Gültig sind Antigen-Schnelltests (für 48 Stunden), PCR-Tests (für 72 Stunden) und sogenannte Wohnzimmertests (für 24 Stunden).
  • Grüner Pass: Ab Erhalt des „Grünen Pass“ soll auch dieser eine Eintrittskarte ins Fitnessstudio sein. Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, soll damit ein „normales“ Leben ermöglicht werden.
  • Personenobergrenze: Pro Sportler muss eine 20 Quadratmeter große Fläche zur Verfügung stehen.

Schulbetrieb

  • Ab 17. Mai werden alle Schulstufen vom Schichtbetrieb zum normalen Präsenzunterricht zurückkehren.
  • Nähere Details folgen im Laufe der nächsten Woche.

130 Neuinfektionen am Corona-Gipfel Tag

Am Freitag meldete das Land Kärnten insgesamt 130 Corona-Neuinfektionen. Dem gegenüber stehen 139 genesene Personen. Aktuell gibt es in Kärnten 1.476 positive Coronafälle. In den Krankenhäusern befinden sich derzeit 67 Corona-Patienten, davon werden 19 Personen auf Intensivstationen behandelt.