5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 26.04.2021, 10:52

In Österreich gilt seit 1. Juli 2016 das “Antistalking-Gesetz”. Von Stalking wird gesprochen wenn ein Täter das Opfer unzumutbar beeinträchtigt und das über einen längeren Zeitraum. Einem Mann wird vorgeworfen im Zeitraum 2017 bis 2020 eine Frau aus St. Margareten im Rosental verfolgt und 200 bis 300 Mal ihr Wohnhaus aufgesucht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Stalker vor Gericht

Am Mittwoch, dem 28. April, muss sich der Mann am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Vorsitzende Richterin ist Michaela Sanin. Bei einem Schuldspruch drohen dem Mann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Des weiteren kann ein Kontaktverbot erteilt  werden.

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 26.04.2021, 10:52
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN