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Veröffentlicht am 30.04.2021, 15:05

Ein mutmaßlicher Urlaubsgast aus Schottland buchte im Feber per E-Mail einen Ferien-Bungalow bei einem Familienunternehmen im Bezirk Klagenfurt-Land. Der Mann gab vor, dort seinen Urlaub  verbringen zu wollen. Die Buchungsanzahlung beglich er mittels Scheck. Diesen ließ er dem Vermieter per Post zukommen. Der Unternehmer löste den Scheck in der Folge bei der Bank ein.

Urlauber stornierte die Buchung

So weit, so gut. Doch einige Wochen später erhielten die Vermieter ein weiteres Mail, in welchem der vermeintliche Urlauber mitteilte, dass er aus privaten Gründen den Aufenthalt nicht antreten könne. Er bat darum die getätigte Anzahlung auf ein spanisches Konto zurückzuüberweisen. Dies wurde von den Vermietern durchgeführt.

Der Scheck war eine Fälschung

Später erhielten die Vermieter ein Schreiben ihrer Bank, in dem sie darüber informiert wurden, dass es sich bei dem eingereichten Scheck um eine Fälschung handelte. Der gutgeschriebene Betrag wurde wieder von ihrem Bankkonto abgebucht. So entstand ihnen ein Schaden von mehreren tausend Euro.

 

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Veröffentlicht am 30.04.2021, 15:05
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