5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 01.05.2021, 13:48

Bereits im Jahr 1994 wurde das Kärntner Vertragsnaturschutzprogramm N.A.B.L. von der Landesregierung beschlossen. „Dieses Schutzprogramm basiert auf den vier Säulen Naturschutz, Artenschutz, Biotopschutz und Landschaftsschutz. Die vorrangigen Ziele dabei sind der Arten- und Biotopschutz“, erklärt Landesrätin Sara Schaar.

Naturnahe Kulturlandschaft erhalten

Um eine naturnahe Kulturlandschaft zu erhalten, werden im Vertragsnaturschutz zwischen öffentlicher Hand sowie Landwirten bzw. Bewirtschafter von Grundstücken Verträge abgeschlossen. Die extensive und naturnahe Bewirtschaftung bzw. die Außernutzungsstellung der Vertragsflächen wird durch eine finanzielle Leistungsabgeltung gesichert. Die Verpflichtungen der Grundeigentümer oder der Pächter können sich auf Maßnahmen, Unterlassungen oder Einschränkungen beziehen.

220.000 Euro fließen jährlich in dieses Programm

Die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen N.A.B.L.-Vertrag orientieren sich an den Förderrichtlinien des ÖPUL-Programmes. Über diese Form des Vertragsnaturschutzes konnten mittlerweile Flächen im Gesamtausmaß von ca. 500 ha unter Vertrag genommen werden. „Ungefähr 200 N.A.B.L.-Vertragspartner leisten ihren Beitrag zum Erhalt der naturnahen Kulturlandschaft in Kärnten“, freut sich Schaar. Jährlich fließen auch künftig 220.000 Euro in dieses Programm. Gesamt belaufen sich die für die Umsetzung des Kärntner Vertragsnaturschutzes N.A.B.L. in den Jahren 2021 bis 2027 benötigten Finanzierungsmittel auf ca. 1.540.000 Euro.

„Insgesamt leistet das Kärntner Vertragsnaturschutzprogramm N.A.B.L einen wertvollen Beitrag zum Erhalt, Schutz und Ausbau wertvoller Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten“, so die Landesrätin.

 

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Veröffentlicht am 01.05.2021, 13:48
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