5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 01.05.2021, 16:13

Die jährliche Konferenz der Flüchtlingsreferentinnen und Flüchtlingsreferenten der Bundesländer wurde heuer unter dem Vorsitz von Vorarlberg per Videokonferenz abgehalten. Eines der dringlichsten Anliegen war dabei die von den Bundesländern seit 2018 geforderte Valorisierung der derzeit geltenden Kostenhöchstsätze. Ein gemeinsamer Antrag wurde von Kärnten, Oberösterreich und Wien eingebracht und mehrheitlich – mit Ausnahme von Niederösterreich – positiv gesehen.

Schaar: “Kostenanpassung ist dringend notwendig!”

„Eine Kostenanpassung ist dringend notwendig, um auch weiterhin flächendeckend ausreichend und vor allem qualitative Asylquartierte in Österreich zur Verfügung stellen zu können“, betont Landesrätin Sara Schaar (SPÖ). Derzeit gäbe es in der GVV keine automatisierten jährlichen Indexanpassungen, die Kosten der Quartiergeberinnen und Quartiergeber würden aber – bedingt durch jährliche Valorisierungen bei Mieten, Energie- und Personalkosten – steigen. Seit zwei Jahren beschäftigt sich auch eine ARGE Valorisierung, unter der Vorsitzführung von Wien, mit dem Thema. „Die vorliegenden Berechnungen unterstreichen die Dringlichkeit dieser Forderung. Die Abstimmung mit dem Finanzminister soll dazu führen unter anderem auch endlich die notwendigen budgetären Mittel für eine Anpassung bereit zu stellen“, so Schaar.

Gemeinsamer Krisenplan soll Grundversorgung sicherstellen

Von allen Bundesländern (mit Ausnahme von NÖ) positiv gesehen wurde auch der von Kärnten und Wien eingebrachte Antrag und Wunsch für ein österreichweit abgestimmtes Krisenmanagement im Falle einer erneuten Fluchtbewegung. Ein dementsprechender Beschluss wurde bereits in der Flüchtlingsreferentenkonferenz im Dezember 2019 gefasst. „Der damalige Innenminister Peschorn hat zugesichert, eine Reihe von Notfallszenarien zu erarbeiten – seither wurden aber leider keine weiteren Schritte mehr gesetzt“, bedauert Schaar. „Unsere Forderung, gemeinsam an einem Krisenplan zu arbeiten, um im Falle des Falles einen akuten Mehrbedarf an Grundversorgungskapazitäten sicher stellen zu können, ist weiter aufrecht“, betont die Flüchtlingsreferentin.

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LR.in Sara Schaar - © Gillner

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Veröffentlicht am 01.05.2021, 16:13
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