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Veröffentlicht am 06.05.2021, 14:21

Wenn Schüler bei der Matura nicht teilnehmen können, weil sie zu diesem Zeitpunkt als K1-Person, falsch Corona positiv, oder als erkrankt gemeldet waren, haben sie die Möglichkeit einen Ersatztermin für die jeweiligen Fächer in Anspruch zu nehmen. Dies teilte das Bildungsministerium vor kurzem mit. Der Start der Zentralmatura ist heuer am 20. Mai (Deutsch) und den Schluss bildet am 31. Mai Italienisch.

Die Ersatztermine im Juni:

  • 7. Juni Deutsch
  • 8. Juni Mathematik
  • 9. Juni: Englisch, Französisch, Spanisch, Latein und Griechisch
  • 10. Juni: Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch
  • 11. Juni: Italienisch

Was passiert mit Fächern außerhalb der Zentralmatura? 

Fächer, die nicht im Rahmen der Zentralmatura geprüft werden, zum Beispiel an den Berufsbildenden höheren Schulen, können Schulintern entscheiden, ob es einen weiteren schriftlichen Ersatztermin gibt, oder ob das Fach im Rahmen einer Kompensationsprüfung (16./17. Juni) geprüft wird.

Negative Tests sind Pflicht

Für die Teilnahme an den Klausuren sind negative Coronavirus-Tests Pflicht. Diese können an Ort und Stelle absolviert werden. Allerdings empfiehlt das Ministerium, dass man sich schon in den Tagen vorher einem PCR- (72 Stunden gültig) oder Antigen- (48 Stunden gültig) Test unterzieht. Für die Bestätigung der Erkrankung ist ein ärztliches Attest nötig.

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Veröffentlicht am 06.05.2021, 14:21
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