Aktuell - Kärnten
Öffnungsschritte
Konzerte, Sport & Co: Diese Regeln gelten für Veranstaltungen
Kärnten – Die Bundesregierung präsentierte heute die Verordnung für die geplanten Öffnungsschritte am 19. Mai. Dabei wurden auch die Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen vorgestellt.
Das am 19. Mai weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Kunst, Kultur und Sport folgen ist bereits bekannt. Am heutigen Montag präsentierte die Regierung die dafür geltenden Corona-Regeln.
Veranstaltungs-Regeln
- Zutrittsberechtigung für Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
- Indoor ist die maximal erlaubte Besucherzahl 1.500 / Outdoor liegt diese bei 3.000
- Eine weitere Maßnahme sind fixe Sitzplätze. Jeder Besucher bekommt einen Platz zugewiesen.
- Die Sperrstunde wird auf 22 Uhr gesetzt.
- Zwischen haushaltsfremden Personen muss ein Sitzplatz freigelassen werden.