Veröffentlicht am 10.05.2021, 15:38
Österreich sperrt wieder auf. Die Regierung präsentierte heute, Montag, den neuen Verordnungsentwurf für die ab dem 19. Mai gültigen Corona-Maßnahmen. Diese sehen in einigen Bereichen auch eine Registrierungspflicht vor. Hier gibt es die wichtigsten Details im Überblick.
Details zur Registrierungspflicht
- Die Registrierungspflicht gilt künftig für Besuche in den Bereichen: Gastronomie, Hotels, nicht öffentliche Sportstätten, Freizeiteinrichtungen, bei Veranstaltungen und Messen.
- Registrieren müssen sich jene Personen, die sich länger als 15 Minuten in den betroffenen Bereichen aufhalten.
- Anzugeben sind bei der Registrierung Name und Telefonnummer.
- Betreiber bzw. Organisatoren der Veranstaltungen müssen die Daten einholen.
- Datenschutz: Nach 28 Tagen müssen die angegebenen Daten wieder gelöscht werden. Auch Datum und Uhrzeit des Besuches werden festgehalten.