5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 10.05.2021, 20:50

Die Regierung präsentierte am Montagnachmittag die Regeln für die Öffnungen ab 19. Mai. Auch für Musikvereine gab es Neuigkeiten. Für Vereine, Chöre oder die Blasmusik wird endlich das Proben in Innenräumen wieder möglich sein. Hierbei müssen jedoch einige Maßnahmen eingehalten werden.

Regeln für Musikproben im Überblick

  • Musikproben in Innenräumen werden wieder möglich. Dabei gilt  die “20-Quadratmeter-Regel”. Pro teilnehmender Person muss diese Fläche zur Verfügung stehen.
  • Auch für den “Zutritt” zur Probe muss man geimpft, getestet oder genesen sein.
  • Maskenpflicht entfällt während des Ausübens der Tätigkeit.

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Veröffentlicht am 10.05.2021, 20:50
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