5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 11.05.2021, 20:31

Zutritt zu den Gastronomie-, Hotellerie-, Kultur-, und Sportbereichen gibt es ab 19. Mai für Personen die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Wie lange die einzelnen Möglichkeiten gültig sind, erfährst du hier. 

Überblick der Corona-Tests

Bei den Corona-Tests gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ein PCR Test ist dabei 72 Stunden gültig. Ein Antigen-Test ermöglicht für 48 Stunden den Zutritt zur Gastronomie und Co. “Behördlich dokumentierte Selbsttests” sind 24 Stunden gültig. Dabei handelt es sich um Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden müssen. „Diese müssen selbst zu Hause digital gemeldet werden“, erklärt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in der Pressekonferenz am Montag.

“Point of Sales” Tests direkt beim Lokal

Zusätzlich wird es sogenannte “Point of Sales” Tests für “das einmalige Betreten” geben. Laut Mückstein sollen diese Tests in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, wenn es für die jeweiligen Personen keine andere Möglichkeit gab, einen Corona-Test durchzuführen. Besonders in ländlichen Regionen, in denen es nicht so ein großes Testangebot gebe, soll dies Abhilfe schaffen. Diese Test können direkt beim Lokal oder der Veranstaltung gemacht werden, gelten dann aber nur einmalig für die Dauer des Aufenthalts.

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Veröffentlicht am 11.05.2021, 20:31
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