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© Karin Wernig

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Kunsthand­werksmärkte dürfen wieder stattfinden!

Kärnten – Auch Kunsthandwerksmärkte dürfen ab 19. Mai im Rahmen der Lockerungen wieder stattfinden.

 1 Minuten Lesezeit (161 Wörter)

„Bunte und vielfältige Märkte sind ein attraktives und wichtiges Ergänzungsangebot für den Tourismus, die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe. Wir freuen uns deshalb auf die Öffnungsschritte ab dem 19. Mai und ganz besonders darüber, dass unsere Forderung aufgegriffen wurde. Jetzt gibt es endlich klare Regeln für ein sicheres Öffnen“, so Adolf Pobaschnig, Landesinnungsmeister der Kunsthandwerke in der Wirtschaftskammer Kärnten.

Hersteller freuen sich die Kunden mit Handwerk zu bereichern

Analog zu den Bestimmungen für Kundenbereiche sind Märkte im Freien möglich, wenn der Abstand von zwei Metern eingehalten und eine FFP2-Maske getragen wird. „Die Erzeuger kunsthandwerklicher Gegenstände freuen sich darauf, die Märkte mit ihren vielfältigen Produkten für die Kundinnen und Kunden bereichern zu können“, sagt Pobaschnig: „Die coronabedingt ausgefallenen Weihnachts- und Ostermärkte waren für die Branche ein schwerer Schlag. Umso größer sind nun die Erwartungen und Hoffnungen, die in die Märkte im Sommer gesetzt werden.“

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