5 Minuten - Kärnten Sport
Veröffentlicht am 16.05.2021, 16:06

Überall ist der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben einzuhalten. Bei der Ausübung von Kontakt- und Mannschaftssportarten bzw. bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen darf der Abstand, wenn nötig, unterschritten werden.

Maske muss während dem Sport nicht getragen werden

In den allgemeinen Bereichen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt allerdings nicht während der Sportausübung. Pro 20 m² darf nur eine Person eingelassen werden. Diese muss die 3-G-Regel beim Betreten befolgen. Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten müssen ein Covid-19 Präventionskonzept erstellen und eine/n Covid-19-Beauftragte/n ernennen.

Breitensport mit maximal zehn Personen

Auch Breitensport darf im öffentlichen Raum darf höchstens zehn Personen stattfinden. Somit ist auch das Fußballspielen mit Freundinnen und Freunden wieder erlaubt. Für eine Gruppengröße ab elf Personen besteht Anzeigepflicht.

Alles auf einen Blick

Sport:

  • Bei Sportanlagen gilt die 3-G-Regel.
  • Alle Sportarten sind zulässig, auch Kontaktsportarten sind wieder möglich.
  • Während dem Sport besteht keine Masken- und Abstandspflicht.
  • Sport im öffentlichen Raum (z.B. im Fußballkäfig) darf von insgesamt 10 Personen ausgeübt werden, Maskenpflicht und Abstand gelten nicht.

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Veröffentlicht am 16.05.2021, 16:06
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