Veröffentlicht am 17.05.2021, 19:50
Wasserratten aufgepasst! Am 19. Mai 2021 startet das Freibad St. Veit in den Sommerbetrieb.
Es gelten folgenden Auflagen:
- Es sind die gesetzlichen COVID-Sicherheitsmaßnahmen der Bundesregierung einzuhalten: Getestete, geimpfte oder genesene Personen dürfen in das Freibad – die sogenannten „3 G“ werden vor Eintritt überprüft. Dafür muss an der Freibad-Kassa ein Nachweis vorgelegt werden.
- Bei Kindern werden „Schultests“ (48 Stunden gültig) anerkannt.
- Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Auf der großzügig angelegten Liegewiese können die Sicherheitsabstände der Badegäste ohne Probleme gewährleistet werden.
- Im Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereich gilt FFP2-Maskenpflicht.
- Im Restaurant „Badwandl“ herrscht Registrierungspflicht. Das Abholen von Speisen und Getränken ist ohne Registrierung möglich.
Aufgrund der derzeit gegebenen COVID-Limitierungen müssen das St. Veiter Hallenbad und die beliebte Saunalandschaft bis auf Weiteres geschlossen bleiben.