5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 17.05.2021, 19:50

Wasserratten aufgepasst! Am 19. Mai 2021 startet das Freibad St. Veit in den Sommerbetrieb.

Es gelten folgenden Auflagen:

  • Es sind die gesetzlichen COVID-Sicherheitsmaßnahmen der Bundesregierung einzuhalten: Getestete, geimpfte oder genesene Personen dürfen in das Freibad – die sogenannten „3 G“ werden vor Eintritt überprüft. Dafür muss an der Freibad-Kassa ein Nachweis vorgelegt werden.
  • Bei Kindern werden „Schultests“ (48 Stunden gültig) anerkannt.
  • Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Auf der großzügig angelegten Liegewiese können die Sicherheitsabstände der Badegäste ohne Probleme gewährleistet werden.
  • Im Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereich gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Im Restaurant „Badwandl“ herrscht Registrierungspflicht. Das Abholen von Speisen und Getränken ist ohne Registrierung möglich.

Aufgrund der derzeit gegebenen COVID-Limitierungen müssen das St. Veiter Hallenbad und die beliebte Saunalandschaft bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

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Veröffentlicht am 17.05.2021, 19:50
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