5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 18.05.2021, 10:50

Den Gästen soll ab der Eröffnung am 19. Mai ein maximales Bade- und Freizeitvergnügen geboten werden, dennoch sind folgende Bestimmungen einzuhalten:

Zusammenarbeit mit den Behörden

Die Maßnahmen beruhen auf der Empfehlung des Gesundheitsministeriums und dem Leitfaden „Baden in Zeiten der Covid-19-Epidemie in Österreich“ für Freibäder 2021, sowie den Informationen anderer Bäderbetreiber mit vergleichbar großen „künstlichen Freibädern“. Alle Maßnahmen erfolgen überdies in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerbe- und Gesundheitsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg.

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Veröffentlicht am 18.05.2021, 10:50
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