5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 20.05.2021, 11:54

„Das Land Kärnten erachtet es als höchst sinnvoll, vor der Impfung ein individuelles Beratungsgespräch mit der persönlichen Ärztin oder Arzt oder der behandelnden Gynäkologin/Gynäkologen zu führen. Daher werden die Impfungen für Schwangere auch bei den niedergelassenen Impfärztinnen und ärzten und nicht in unseren Impfstraßen durchgeführt“, erklärt Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner.

Kontaktperson erhält ebenfalls Impfung

„Die öffentlichen Impfstraßen sind nicht für vertiefende Aufklärungsgespräche ausgerichtet, die wir für Schwangere als notwendig erachten“, so Prettner. Bei den persönlichen Ärztinnen und Ärzten erhalten Schwangere eine Beratung und in der Folge auch die Impfung – soferne diese den Impfärztinnen und -ärzten angehören. Sollte Letzteres nicht der Fall sein, werden sie an eine entsprechende Arztpraxis vermittelt. „Wir bitten Schwangere, sich also direkt an ihre Ärztinnen und Ärzte zu wenden. Eine Anmeldung über die Vormerkplattform des Landes ist nicht notwendig.“ Mit diesem Impfangebot würde Kärnten einen höchstmöglichen Schutz für Schwangere sicherstellen. Auch die engste Kontaktperson einer Schwangeren erhält bei niedergelassenen Impfärztinnen und -ärzten priorisiert einen Impftermin.

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Veröffentlicht am 20.05.2021, 11:54
Artikel-UPDATE am 20.05.2021, 12:29
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