5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 27.05.2021, 17:33

„Das ist ein notwendiger Schritt hin zu einem noch bewussteren und sorgsameren Umgang mit dem wichtigsten aller Lebensmittel – unserem Trinkwasser. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass Trink- und Nutzwasser immer streng voneinander getrennt bleiben. In diesem Zusammenhang haben wir auch einen eigenen Leitfaden zur landwirtschaftlichen Bewässerung erstellt“, betont Wasserwirtschaftsreferent Landesrat Daniel Fellner (SPÖ).

Gegen Wasserknappheit in Kärnten

Umweltreferentin LR.in Sara Schaar (SPÖ) ergänzt: „In Zeiten des Klimawandels kommt es bereits heute in Kärnten vermehrt zu Wasserknappheit, vor allem im Sommer – dies erfordert schon jetzt einen klugen Umgang mit diesem wertvollen Gut. Mit der Änderung des Gesetzes schaffen wir dort, wo es sinnvoll ist, wie etwa für den Außenbereich (zum Beispiel für die Gartenbewässerung) oder für Stallgebäude (zum Beispiel für Reinigungsarbeiten oder die Viehtränke), eine Möglichkeit, nicht mehr das kostbare Gut Trinkwasser einzusetzen“.

„Eine Verkeimung der Gemeindewasserversorgungsanlage würde schwerwiegende Folgen haben, nicht nur für den Verursacher, sondern weit darüber hinaus. Umso wichtiger ist es, mit dieser Gesetzesänderung nun auch Klarheit geschaffen zu haben”, so Schaar.

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Veröffentlicht am 27.05.2021, 17:33
Artikel-UPDATE am 27.05.2021, 21:32
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