Wegen Wiederbetätigung verurteilt
19 Monate Haft für "Nazi-Aktionen": "Es tut mir leid, es ist mir peinlich"
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Hakenkreuz-Tattoo im Intimbereich: Kärntner steht vor GerichtDem Mann wurde konkret zur Last gelegt, ein gepostetes Bild von seinem Skrotum (männliches Geschlechtsorgan, Teil der Hoden) veröffentlicht zu haben, auf dem ihm zuvor sein Bruder ein Hakenkreuz tätowiert haben soll. Laut dem Verurteilten waren die beiden zu diesem Zeitpunkt betrunken. Außerdem soll der Angeklagte das Tattoo am 13. September 2019, wieder betrunken, beim Abschlussabend einer Milizübung vor Zeugen zur Schau gestellt haben.
Geschworenengericht entscheid über das Urteil
Zusätzlich soll er diverse nationalsozialistische Symbole von sich selbst an historisch sensiblen Orten wie zum Beispiel im Bunkermuseum am Wurzenpass aufgenommen und gepostet zu haben. Die Verhandlung fand heute, am Dienstag, dem 8. Juni, um 9 Uhr am Landesgericht Klagenfurt statt. Neben Richter Gerhard Pöllinger-Sorré, der die Verhandlung führt, waren auch Geschworene anwesend.
Vorstrafe und Verurteilung
Der 29-Jährige wurde heute wegen der Wiederbetätigung und wegen Waffenbesitz zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und die Verteidigung kündigt Rechtsmittel an. Der Mann ist wegen Gewaltdelikten bereits vorbestraft. Wie Medien berichten, täten ihm seine Aktionen leid und sie seien ihm auch peinlich. Das Tattoo sei übrigens auch nicht mehr sichtbar.