- Vor der Einreise nach Italien muss sich jeder registrieren. Das Formular könnt ihr online ausfüllen. Dieses ist dann bei der Fahrt nach Italien mitzuführen.
- Auch ein grünes COVID-19-Zertifikat muss mitgeführt werden, das bedeutet ein Impf-*, Test- (PCR- oder Antigen-Schnelltest) oder Genesungszertifikat, dass von einer Gesundheitsbehörde des eigenen Lands ausgestellt wurde. Die grünen Zertifikate müssen in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache erstellt worden sein und können digital oder in Papierform vorgelegt werden.
- Kinder unter sechs Jahren sind ab sofort von der Testpflicht befreit.
- Für den Fall, dass das grüne Zertifikat nicht vorgelegt werden kann, ist die Einreise nach Italien dennoch möglich, sofern eine zehntägige Selbstisolation eingehalten wird. Nach dem Ende der Isolationsperiode muss ein
PCR- oder Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
*Die uneingeschränkte Einreise nach Italien mit dem grünen COVID-19-Impfzertifikat ist frühestens ab dem 14. Tag nach dem vollständigen Impfzyklus möglich, d.h. bei zwei Teilimpfungen frühestens ab dem 14. Tag der zweiten Teilimpfung.