Ein Minirock samt bauchfreien Top wird im flippigen Teenie-Shop keinen Ärger verursachen, am Bankschalter wahrscheinlich schon. Gerade in Banken, Versicherungen und Kanzleien ist auch an Hundstagen förmlichere Kleidung gefragt. „Bestehende Bekleidungsvorschriften müssen auch bei Hitze eingehalten werden. Auch eine sonst übliche Dienstuniform ist bei Hitze zu tragen“, weiß der AK-Arbeitnehmerschutz.
Welche Bekleidungsregeln gelten?
Grundsätzlich unterscheide man zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften oder Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes. Die Kleidung ist demnach – auch nach der Rechtsprechung – dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. Bekleidungsvorschriften können in Absprache mit dem Chef gelockert werden. Bei großer Hitze werden dafür auch Kunden Verständnis haben.
Keine Ausnahmen bei Schutzausrüstung
Anders ist es bei persönlicher Schutzkleidung: Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzmasken und Co. müssen trotz hochsommerlicher Temperaturen getragen werden. Der Arbeitgeber hat jedoch dafür zu sorgen, dass die Temperatur erträglich bleibt, in Werkhallen zum Beispiel durch gutes Lüften während der Nachstunden.
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Tipps beim Arbeiten im Freien
Gerade beim Arbeiten im Freien ist es wichtig, auf die richtige Bekleidung zu achten.
- Trage luftdurchlässige UV-sichere Kleidung.
- Weites Gewand in hellen Farben
- Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Material
- Kopfbedeckung, die eine gute Durchlüftung gewährleistet
Hier kann der Chef in die Pflicht genommen werden, indem er etwa für Sonnenschutzbrillen und Sonnenschutzmittel sorgt. Außerdem muss für Schutzhandschuhe gesorgt sein, um erhitzte Oberflächen angreifen zu können.