Doch Zahnarzt Werner E., der seit drei Jahren Berufsverbot hat, ist in einem exklusiven Gespräch mit 5 Minuten dennoch gelassen und vertraut der Justiz und gleich drei Privatgutachtern, die allesamt die Vorwürfe des gerichtlich bestellten Gutachters widerlegen.
Arzt hat schon drei Prozesse gewonnen
Doch nicht genug damit: „Alleine heuer habe ich drei Prozesse, die Patienten wegen angeblich falsche Behandlung gegen mich geführt haben, gewonnen“, so der Arzt. Die Schadenssumme, die er angeblich durch falsche Abrechnungen verursacht haben soll, wurde nun in der Anklage auf 27.000 Euro eingeschränkt. „Dem gegenüber verlangt der vom Gericht bestellte Gutachter für seine Arbeit, für die er Jahre benötigte, 240.000 Euro. Das alleine stimmte mich sehr nachdenklich, denn darin will er in einem Punkt durch röntgen eine Fehlbehandlung festgestellt haben, die ich vor zehn Jahren (!) bei einem Patienten angeblich verursacht haben soll“
“Ehre abgeschnitten und Geld verloren”
Freilich: Vor Gericht zählt nur das Gutachten jenes Sachverständigen, der vom Gericht dazu beauftragt wurde. Die Privatgutachter dürfen im Prozess, wenn überhaupt, nur Fragen an ihren vom Gericht bestellten Kollegen stellen. „Allein die Fragen meiner von mir bestellten Gutachter, dürften dann für den Mann aber Probleme bringen“, ist Werner. E , was den Ausgang des Verfahrens betrifft, sehr zuversichtlich. Gewinnt er tatsächlich, droht eine Schadensersatzlawine. „Mir wurde nicht nur meine Ehre abgeschnitten, sondern ich habe in den drei Jahren Berufsverbot überdies dazu auch noch sehr viel Geld verloren“, so der Arzt.