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Veröffentlicht am 11.11.2021, 13:33

19.757 Euro Aktiva

Pizzeria "Pinocchio" insolvent: Drei Dienstnehmer betroffen

Ferlach - Die Pizzeria „Pinocchio“ ist insolvent: Heute wurde über das Vermögen der Gastronomin Darinka Halec ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Klagenfurt eröffnet.
von Carolina Kucher2 Minuten Lesezeit (279 Wörter)

Von der Insolvenz sind drei Dienstnehmer und 13 Gläubiger betroffen. Die Passiva liegen bei 131.587 Euro und die Aktiva bei 19.757 Euro. Wie dem KSV1870 bekannt ist, ist die Fortführung und die Entschuldung über einen Sanierungsplan beabsichtigt. Ein Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent binnen 18 Monaten wurde bereits beantragt. Das Erfordernis soll aus der Betriebsfortführung erwirtschaftet werden. Als Insolvenzursache wurden „Liquiditätsprobleme“ genannt.

Der Grund für die Insolvenz

Als Ursachen der Insolvenz gibt die Schuldnerin an, dass sie im Jahr 2015 mit ihrem damaligen Arbeitgeber die Halec Gastronomie KG mit Sitz in St. Veit/ Glan gründete. Mit diesem Geschäftspartner wurde ein Wettbüro eröffnet und zusätzlich im Jahr 2016 die Pizzeria Pinoccio in Ferlach gepachtet. Das Wettbüro und die Pizzeria wurden von dem Geschäftspartner geführt. Frau Halec bewirtschaftete das Cafe „Central“ in St. Veit. Es kam zu Liquiditätsproblemen wegen überzogenen Gehaltszahlungen und sinkenden Umsätzen.

Frau Halec erhoffte sich zusätzliche Einnahmen durch ein neu gepachtetes Cafe Andrea in St. Veit im Jahr 2018. Durch diese Betriebsgröße verlor die Schuldnerin gänzlich den wirtschaftlichen Überblick über die Betriebe, was eine Insolvenzantragstellung von einem Gläubiger zur Folge hatte. Die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Halec Gastronomie KG wurde mangels Masse im Jahr 2019 abgewiesen und die Gewerbeberechtigung entzogen.

Als Einzelfirma versuchte die Schuldnerin die Pizzeria Pinoccio im Alleingang fortzuführen. Darüber hinaus beglich sie Altverbindlichkeiten der Halec Gastronomie KG. Die coronabedingten Lockdowns konnten nur mit finanzieller Unterstützung der Familie bewältigt werden, denn staatliche Corona-Hilfen wurden nicht gewährt. Schließlich war auch die Familie nicht mehr imstande, der Schuldnerin zu helfen und die Zahlungsvereinbarungen konnten nicht eingehalten werden.

Info-Box

Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum 30. November 2021 (gerichtliche Anmeldefrist) über den KSV1870 angemeldet werden. Mail: [email protected]

oder Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV (Alpenländische Kreditorenverband) angemeldet werden.

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