Die gute Nachricht für die Kinder: “Der Nikolaus darf kommen, er darf auch einen Krampus oder ein Engerl dabeihaben, weil der Nikolausbesuch selbst einen beruflichen Zweck darstellt”, informiert das Land Kärnten. Es gelten also die “Arbeits-Regeln, das heißt, 3G-Pflicht für den Nikolaus und eine Begleitperson sowie Maskenpflicht. Bei 2G von Nikolaus und einer Begleitperson entfällt die Masken-Pflicht. Familien, die den Nikolausbesuch für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gilt, dass sie in ihren Privaträumen keinen Nachweis von 2 oder 3G erbringen müssen und keine Maske tragen müssen. Jedoch können Familien mit Kindern nicht andere Haushalte besuchen, wo der Nikolaus kommt. “Da gelten ganz klar die Ausgangsregeln, das ist also kein zulässiger Ausgangsgrund”, heißt es seitens des Landes.