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Veröffentlicht am 06.01.2022, 14:48

Kontrollen, Quarantäne, Schutzmaßnahmen

Corona-Gipfel: Das sind die neuen Maßnahmen im Überblick

Kärnten - Am heutigen Donnerstag fand der erste Corona-Gipfel des Jahres statt. Dabei wurden einige neue Regeln beschlossen. Hier findest du einen Überblick.
von Anja Mandler1 Minute Lesezeit (108 Wörter)

Kommt ein 5. Lockdown auf uns zu? Diese Frage stellten sich wohl viele in Anbetracht des heutigen Corona-Gipfels. Regierung, Landeshauptleute und Experten der Covid-Krisenkoordination (GECKO) berieten über die weitere Vorgehensweise im Kampf gegen den Corona-Virus. Gegen 14 Uhr traten Kanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit Katharina Reich und Generalmajor Rudolf Striedinger vor die Presse, um das Ergebnis zu verkünden. Der Artikel wird laufend ergänzt.

Neue Corona-Regeln

Die neuen Maßnahmen findest du hier im Überblick. Eines vorweg: Einen 5. Lockdown für alle wird es vorerst nicht geben. Der Lockdown für Ungeimpfte gilt aber nach wie vor. Folgende Regeln gelten nun generell:

Verstärkte Kontrollen

  • 2G Kontrollen werden ab nächster Woche verschärft: "Aktion Scharf" 
  • Es kommt eine 2G-Kontrollpflicht im Handel ab 11. Jänner (An Interaktionspunkten, zum Beispiel beim Eingang oder beim Bezahlen) 
  • Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
  • Es kann für Betriebe zu temporären Betretungsverboten bei groben Vergehen gegen Corona-Maßnahmen kommen. 
  • Strafen sollen erhöht werden. 

Neue Quarantäne-Regel

  • Die Klassifikation in K2-Kontaktpersonen wird abgeschafft. Es gibt also nicht mehr "K1" und "K2" sondern nur noch Kontaktpersonen. Die Regelung gilt ab 8. Jänner. 
  • Es werden also alle Personen, die mit infizierten Personen in Kontakt waren, fünf Tage lang abgesondert. 
  • Ausgenommen sind Personen mit drei Impfungen. Sie gelten nicht als Kontaktpersonen. Das gilt auch, wenn bei einem Kontakt mit Infizierten von allen Beteiligten eine FFP2 Maske getragen wurde. 
  • Ab den 5. Tag kann man sich freitesten. 

Verschärfte Schutzmaßnahmen

  • Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf 6 Monate verkürzt (ab 1. Feber). Dies gilt für Personen mit zwei Impfungen. Für Personen mit Boosterimpfung gilt der Pass weiterhin 9 Monate. 
  • Maskenpflicht im Freien kommt - in jenen Bereichen, wo ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. 

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