“Es bestand keineswegs eine Verpflichtung zur Teilnahme des Schülers an dieser freiwilligen Informationsfeststellung, vielmehr beharrten die Eltern jedoch vehement darauf”, heißt es seitens der Bildungsdirektion.
Vorschlag kam vom Vater
Aufgrund des zum damaligen Zeitpunkt noch in Prüfung befindlichen Maskenbefreiungsattests und der ausdrücklichen Weigerung der Eltern, ihrem Kind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu erlauben, soll vom Vater ein Vorschlag
eingebracht worden sein: “Das Kind solle im Freien arbeiten, wenn ein Betreten des Schulhauses nicht möglich sei”. Die Lehrerin stimmte zu, dem Kind das Blatt mit der freiwilligen Informationsfeststellung auszuhändigen. Das Kind befand sich zu keinem Zeitpunkt im Präsenzunterricht, sondern war durchgängig unter der Aufsicht der Eltern.
“Es bestand keine Aufsichtspflicht durch die Schule”
Der Schulleiterin und der Klassenlehrerin wurde heute im Rahmen eines Dienstgesprächs mit der Schulaufsicht die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Eine eingehende Prüfung der Bildungsdirektion hat ergeben, dass keinerlei dienstrechtliches Fehlverhalten festgestellt werden konnte. “Der Schüler war zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme entschuldigt, es bestand keine Aufsichtspflicht durch die Schule“, wird hierzu betont.
Schüler an einer neuen Schule aufgenommen
Auch wenn keine dienstrechtliche Verfehlung vorliegt, ist die Vorgangsweise im vorliegenden Fall sehr unglücklich gewählt. Die Schulaufsicht wird ein aufklärendes Gespräch mit dem Kollegium am Standort führen, um weiterhin das hohe Niveau der Covid- Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten und gleichzeitig einen angemessenen, sensiblen Umgang mit Sonderfällen sicherzustellen. Die Erhebungen der Bildungsdirektion sind damit abgeschlossen. Der Schüler wurde an seiner neuen Schule gut aufgenommen und hält die Covid-Bestimmungen ein.