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Veröffentlicht am 18.01.2022, 17:55

Fragen über Fragen

2G beim Eislaufen: Wann muss ich eigentlich einen Nachweis vorzeigen?

Kärnten - Die Corona-Regeln sind nicht immer übersichtlich. Wie sieht es denn eigentlich beim Eislaufen aus, wann muss ich einen 2G-Nachweis vorzeigen?
von Redaktion 1 Minute Lesezeit (162 Wörter)
Eislaufen am Hörzendorfersee

Eislaufen ist eine beliebte Wintersportart, aber auch hier gelten eingerorts aufgrund der Corona-Pandemie verschärfte Regeln. Wo du einen 2G-Nachweis für das Kufenflitzen benötigst, liest du hier.

Hier wird 2G kontrolliert

Wenn der Zutritt zur Eisfläche/zum See reglementiert ist, etwa durch Absperrungen, Eingangskontrollen durch einen Verein, Einlass nur über bestimmte definierte Zugänge etc., ist von einer nicht-öffentlichen Sportstätte auszugehen. Hier hat daher vor Einlass eine 2G-Kontrolle zu erfolgen. Bei künstlich angelegten/aufgebauten Eislaufplätzen für den Publikumslauf handelt es sich jedenfalls um nicht öffentliche Sportstätten (hier haben 2-G-Kontrollen zu erfolgen).

2G-Kontrolle nicht notwendig

Wenn die Eisfläche/der See am gesamten Areal uneingeschränkt betreten werden kann und keine generellen Eingangs- bzw. Zutrittskontrollen erfolgen, handelt es sich um eine öffentliche Sportstätte. Hier hat daher keine 2G-Kontrolle zu erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der See im Vorfeld von einem Verein fürs Eislaufen präpariert und freigegeben wird.

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