Veröffentlicht am 19.01.2022, 12:41
Laut der Novelle sollen die “Selbsttests” vor allem in den 3G-Bereichen, wie am Arbeitsplatz, wieder anerkannt werden. Die Voraussetzung ist lediglich, dass sie von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein müssen. Sie gelten, wie bereits zuvor, 24 Stunden lang. Neben der Sperrstunde in der Gastronomie bleiben auch die Ausgangssperren, also der Lockdown, für Ungeimpfte bis 30. Jänner bestehen. Die Wohnzimmertests kehren zurück, weil die PCR-Test-Systeme in den meisten Bundesländern (Wien ausgenommen) in den letzten Tagen teils stark überlastet waren.