Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
- alleinstehende Personen: EUR 1.371,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.057,00
- Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: EUR 412,00
Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.
Die Förderaktion beginnt am 1. Oktober 2022 und dauert bis zum 28. Februar 2023.
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark