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Veröffentlicht am 24.01.2023, 12:08

"Umdenken auf europäischer Ebene"

Wolfs­verordnung wird verschärft: "Riss­zahlen zur Einstufung als Schad­wolf"

Kärnten - Im Jänner 2022 ist die erste Kärntner Wolfsverordnung in Kraft getreten. Agrar- und Jagdreferent Landesrat Martin Gruber hat damit einen österreichweit einzigartigen Weg beschritten, weil in keinem anderen Bundesland die Vergrämung und Entnahme von Problemwölfen in dieser Form möglich ist. Nahezu überall geht einem Eingreifen ein langwieriges Bescheidverfahren voraus.
von Alina Gursch3 Minuten Lesezeit (427 Wörter)

Nun kommt es in Kärnten zu einer weiteren Nachschärfung der Verordnung. „Die rechtlichen Möglichkeiten sind mit der bisherigen Verordnung schon sehr weit ausgeschöpft. Aber ich drehe zum Schutz vor dem Wolf trotzdem noch einmal ein paar Schrauben strammer an, um auf Erfahrungen des ersten Umsetzungsjahres zu reagieren“, berichtete Landesrat Martin Gruber (ÖVP) nach der Regierungssitzung. Das Grundkonzept der Verordnung bleibe gleich, denn sie funktioniere, betonte Gruber, der nicht nur an den ersten Abschuss gemäß Wolfsverordnung, sondern auch an zigfach gesetzten Vergrämungsschritte erinnerte, für die in den Jahren davor eigene Genehmigungen notwendig waren. Diese Vergrämung wird nun noch breiter möglich und auch Schadzahlen bei Tierrissen werden angepasst.

Risszahlen zur Einstufung als Schadwolf

So dürfen Vergrämungsschritte durch optische und akustische Signale ab sofort durch jedermann gesetzt werden. Bisher war das nur Grundeigentümern und Jägern erlaubt. „Wir wollen der Bevölkerung die Möglichkeit geben, noch rascher zu reagieren und deshalb diese Änderung“, betonte Gruber. Sichtungen und Vergrämungen sind nun einheitlich über die Website der Kärntner Jägerschaft zu melden. Weiters kommt es zu mehreren Anpassungen bei den Risszahlen, die für die Einstufung als Schadwolf notwendig sind. Sie wird ab sofort auf jede Tierart einzeln abgestellt und die jeweils durchschnittliche Herdengröße herangezogen. Auch die Zahl der insgesamt gerissenen Nutztiere, ob der ein Wolf als Schadwolf gilt und damit zum Abschuss freigegeben werden kann, wird gesenkt.

Ausnahmefall im Gailtal

Zusätzlich nimmt die neue Verordnung auch Rücksicht auf Ereignisse, wie sie im vergangenen Jahr etwa im Gailtal passiert sind, als 30 Tiere auf einer geschützten Heimweide getötet wurden. „In einem solchen Fall kann der Wolf nun sofort vom Rissbegutachter als Risikowolf eingestuft werden, der dann zu erlegen ist“, stellte Gruber klar. Bisher musste ein Wolf mehrmals auffällig werden, damit er offiziell als Risikowolf galt. Bei solchen Ausnahmefällen wie eben im Gailtal gilt ein Wolf aber nun auch dann als Risikowolf, wenn er erstmalig Nutztiere tötet, die sachgerecht geschützt waren.

“Umdenken auf europäischer Ebene”

„Mit diesen Nachschärfungen wird der rechtliche Spielraum, den wir haben, maximal ausgenutzt. Mehr ist auf Kärntner Ebene nicht machbar. Alles Weitere muss jetzt auf EU-Ebene passieren“, betonte Gruber. Von eben dort gibt es nun zumindest einen Hoffnungsschimmer, wie Gruber hervorhob, denn Kommissionspräsidentin Von der Leyen habe angekündigt, dass die Wolfs-Situation in der EU neu untersucht und bewertet werden soll. „Vielleicht führt das dann zu einem Umdenken auf europäischer Ebene – es wäre dringend notwendig“, so der Agrar- und Jagdreferent.

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