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Veröffentlicht am 16.02.2023, 12:34

Kärntner Landtagswahl 2023

Tippfehler am Stimm­zettel: Kommt es nun zur Wahl­anfechtung?

Kärnten - Am 5. März 2023 werden die 36 Abgeordneten des Kärntner Landtags neu gewählt. Doch schon vorab ist am Wahl-Stimmzettel ein peinlicher Fauxpas unterlaufen. Ein Tippfehler wurde übersehen. Nun heißt es in der Langbezeichnung des Bündnisses für Kärnten (BFK) Friesach statt Fresach. Anwälte prüfen den Fall nun.
von Tanja Janschitz2 Minuten Lesezeit (284 Wörter)
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Die Vorbereitungen für die Kärntner Landtagswahl am 5. März 2023 laufen seit Wochen. Die Stimmzettel wurden bereits gedruckt, erste Briefwahlstimmen sogar schon abgegeben. Doch ein peinlicher Fauxpas wurde dabei leider übersehen. Denn in der Langbezeichnung des Bündnisses für Kärnten (BFK) wurde aus Fresach der Ort Friesach.

Anwälte wurden eingeschaltet

“Aufgrund der Fristen, des Ablaufes und der Briefwahl ist es unmöglich, die Stimmzettel zurückzurufen, sie neu drucken zu lassen”, heißt es seitens des Landes. Auch könne ein Austausch der Stimmzettel zudem zu einer Gefährdung des Wahlgeheimnisses all jener Wählerinnen und Wähler führen, welche bereits mittels Briefwahl gewählt haben. “Nach juristischer Beurteilung jedoch ist die Partei, um die es sich handelt, für die Wählerinnen und Wähler klar ersichtlich”, so die zuständige Behörde. Anders sieht man dies beim BFK. “Obwohl Fasching ist, kann das nicht als lustig aufgefasst werden, da es bei einer Wahl nicht um ein närrisches Treiben, sondern um einen Volksentscheid geht, welcher über die Gestaltung des Landes Kärnten für die kommenden Jahre entscheidet”, erklärt ein Pressesprecher des BFK. Man habe eine juristische Prüfung eingeleitet und behalte sich rechtliche Schritte vor.

Wahlanfechtung unwahrscheinlich

Dieter Platzer, der Leiter der Landeswahlbehörde, bleibt vorerst aber noch gelassen: “Eine Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof unterliegt spezifischen Voraussetzungen mit besonderen Form- und Verfahrensvorschriften und einer erforderlichen Erheblichkeit für den Ausgang der Wahl, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass der Tippfehler nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl führen würde.” Die Landeswahlbehörde werde laut Platzer jedenfalls in ihrer kommenden Sitzung über mögliche Maßnahmen beraten, um etwaigen Wahlanfechtungen im Vorfeld zu begegnen.

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