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Veröffentlicht am 13.04.2023, 17:38

Prozess am Landesgericht

Ohne Berechtigung: Kärntner Polizistin nahm in 27 Akten Einsicht

Kärnten - Wegen Missbrauch der Amtsgewalt wurde eine Kärntner Polizistin am Donnerstag, dem 13. April 2023, zu siebenmonatiger, bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Es ist nicht rechtskräftig.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (115 Wörter)VOR GERICHT

Eine Kärntner Polizistin musste sich am heutigen Donnerstag, dem 13. April 2023, wegen Missbrauch der Amtsgewalt vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Laut Anklageschrift soll die Frau 76 rechtswidrige Einsichtnahmen in 27 Akten vorgenommen haben – und das ohne dienstliche Veranlassung. Ihr wird zur Last gelegt, das Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen Personen geschädigt zu haben. Zum Richter wurde Christian Liebhauser-Karl bestimmt.

Bedingte Haft und hohe Geldstrafe

Normalerweise nimmt die Frau im Kommunikations- und Informationszentrum der Polizei Notrufe entgegen. Seit September befinde sie sich aber im Krankenstand. Im Rahmen des heutigen Prozesses wurde sie zu siebenmonatiger, bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Sie bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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