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Veröffentlicht am 07.09.2023, 10:01

Geldstrafe aufgehoben

Schummeln erlaubt? Oberster Gerichtshof trifft interessantes Urteil

Steiermark/Graz - Bereits im Dezember 2022 und erneut Dienstagnachmittag, 21. März 2023, kam es in einer Fahrschule zum Versuch von manipulierten Führerscheinprüfungen. Und eine steirische Maturantin wollte ebenfalls bei ihrer Prüfung schummeln. Nun hat das Oberste Gerichtshof eine interessante Entscheidung zu den Fällen getroffen.
von Redaktion 1 Minute Lesezeit (125 Wörter)

Ausrüstung fast wie bei einem Top-Spion, so begaben sich etliche Österreicher zur Führerscheinprüfung. Auch in der Steiermark wurden einige Fälle bekannt, wo beispielsweise versucht wurde mittels Minikamera und Ohrhörer zu betrügen, wir haben berichtet. Nun hat der Oberste Gerichtshof eine interessante Entscheidung zu diesen Fällen getroffen.

Urteil wurde aufgehoben

Drei solcher “Betrüger” hatten am Bezirksgericht Graz-Ost schon einen Prozess und mussten eine Geldstrafe zahlen. Wie die Krone berichtet, hat das Oberste Landesgericht nun dieses Urteil aufgehoben. Denn der angeklagte Paragraf soll nicht zu soll nicht zu den Fällen passen. So sind die Verurteilten freizusprechen und bekommen ihr Geld zurück. Ob die schummelnde Maturantin jetzt auch nichts zu befürchten hat, wird noch geprüft.

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