fbpx
Region auswählen:
Veröffentlicht am 29.09.2023, 10:52

Leserfrage

60-Euro-Kinder­bonus endlich da: "Aber wo bleibt der Rest?"

Kärnten - Zwischen Juli 2023 und Ende 2024 sollen einkommensschwache Haushalte einen monatlichen Kinderzuschuss in Höhe von 60 Euro erhalten, doch immer wieder sorgte die Auszahlung für Furore. Nun ist eine erste Überweisung bei vielen eingetroffen. "Aber wo bleibt der Rest?", fragen viele 5 Minuten Leserinnen.
von Tanja Janschitz3 Minuten Lesezeit (378 Wörter)Leserstory

Wie berichtet, werden armutsgefährdete Haushalte vorübergehend einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 Euro pro Kind bekommen. Konkret betrifft das Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionisten sowie Alleinerzieher mit einem monatlichen Einkommen unter 2.000 Euro brutto. Gewährt wird die Sonderzahlung zwischen Juli 2023 und Dezember 2024, und zwar jeweils für Kinder unter 18 Jahren. Doch bisher lief die versprochene Auszahlung alles andere als glatt. Weder im Juli, noch im August haben Betroffene die versprochenen 60 Euro erhalten. Im September war es jetzt allerdings so weit, wie 5 Minuten Leserinnen berichten. “Am Donnerstag waren die 60 Euro am Konto.”

Nachzahlungen für Juli und August fehlen

Viele wundern sich allerdings, wo das Geld für die anderen beiden Monate bleibt: “Wisst ihr, wann die Nachzahlungen für Juli und August kommen?”, wenden sie sich an 5 Minuten. Seitens des Landes klärt man auf: “Es gibt mehrere auszahlende Stellen. An Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen sowie Arbeitslose und Ausgleichszulagenbeziehende mit Kindern zahlt der Bund die Mittel aus. Das Land zahlt nur an Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbeziehende aus.” An jene Personen, die unstrittig dem Land zuzuordnen sind, habe das Land auch bereits ausbezahlt. “Allerdings muss – und das schreibt der Erlass des Bundes vor – für jeden Monat einzeln geprüft werden, ob ein Anspruch vorliegt.”

Mitarbeiter arbeiten auf Hochtouren daran

Es sei nämlich durchaus so, dass Soziahilfebeziehende diese Unterstützung oftmals nur über einige Wochen oder Monate hinweg beziehen. “Daher ist Monat für Monat zu prüfen, ob ein Bezug vorliegt und dies wird seitens der Sachbearbeiter mit Hochdruck getan”, versichert man gegenüber 5 Minuten. Etwas länger dauere es vor allem bei Personen, bei denen eine geteilte Zuständigkeit vorliegt – die also sowohl vom Bund als auch vom Land Leistungen erhalten. “Bei diesen Personen muss das Land abwarten, ob der Bund die Sonderzuwendung überweist. Erst, wenn klar ist, dass der Bund sich nicht für zuständig erklärt, kann das Land es tun.” So komme es zu keinen doppelten Überweisungen. Seitens des Landes wird aber versichert, dass die Mitarbeiter in den Sozialämtern ungemein bemüht sind, die Zahlungen so schnell wie möglich anzuweisen. Update: Beim Bund weist man zudem daraufhin, dass jeweils nur ein Monat ausgezahlt wird.

Somit sehen die Auszahlungen wie folgt aus:

  • Im September 2023 wird die Sonderzuwendung für Juli 2023 ausgezahlt.
  • Im Oktober 2023 wird die Sonderzuwendung für August 2023 ausgezahlt.

    #Mehr Interessantes