In Italien gelten neue Regeln
1.700 Euro Strafe für falsche Reifen
Villach/Italien – Achtung, falls ein Urlaub in Italien geplant ist und noch Winterreifen auf dem PKW montiert sind!
Artikel zum Thema:
Führerschein-Neulinge und das AuslandWer glaubt, seine abgefahrenen Winterreifen im Sommer als Reifen für den Urlaub in Italien montiert lassen zu können, sollte das nochmal überdenken. Zwischen 400 und 1.700 Euro ist so der unwissende Tourist nämlich ganz schnell los: Laut italienischem Gesetz, ist es nämlich nicht zulässig, mit Reifen unterwegs zu sein, welche einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener, der im Zulassungsschein eingetragen ist.
Reifenkennzeichnung beachten
Jürgen Fraberger vom ARBÖ Informationsdienst gibt dazu ein Beispiel: ist der im Zulassungsschein eingetragene Wert ein „V“ (240 km/h), so muss der am Fahrzeug montierte Reifen ebenfalls mindestens ein „V“ Kennzeichen haben. Auch „W“ (270 km/h), „Y“ (300 km/h) und „ZR“(über 240 km/h) wären erlaubt, da diese eine höhere Bauartgeschwindigkeit aufweisen. Ein Index am Reifen unter „V“ wäre nicht zulässig und ist strafbar.
Mit Sommerreifen auf der sicheren Seite
Generell empfiehlt der ARBÖ, um Komplikationen im Ausland – vor allem in Italien – zu vermeiden, die Sommerreifen zu montieren. „Diese sind nämlich nicht nur spritsparender, sondern man ist auch in punkto Grip – der Straßen-Haftreibung – sehr viel sicherer unterwegs“, erklärt Jürgen Fraberger abschließend.