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Leben - Villach
ARCHIVFOTO - ein ähnliches Plakat befindet sich jetzt in der Nähe des St. Martin Gymnasiums
ARCHIVFOTO - ein ähnliches Plakat befindet sich jetzt in der Nähe des St. Martin Gymnasiums © KK

Werbung am Schulweg

Wieder Ärger um Glock

Villach – Glock vs. Werberat - eine ewige Geschichte. Erneut ging beim Werberat eine Beschwerde über Werbemaßnahmen des Waffenherstellers Glock ein. Stein des Anstoßes ist diesmal ein Werbeplakat in der Nähe des St. Martin Gymnasiums.

 2 Minuten Lesezeit (302 Wörter) | Änderung am 20.01.2017 - 12.02 Uhr

Bereits mehrmals haben wir darüber berichtet, dass der Waffenhersteller Glock für seine Werbemaßnahmen kritisiert wird. Ein neuerliches Plakat in der Nähe des St. Martin Gymnasiums brachte Glock nun wieder eine Beschwerde beim Werberat ein. Darauf wird mit einem Pferd und einer Waffe das Reitturnier im Glock-Perfomance-Center in Treffen beworben.

Doch nicht nur der Werberat, auch Eltern könnten sich daran stören, wenn ihre Kinder auf dem Schulweg an dem Plakat vorbeilaufen müssen. Was denkt ihr? Ist diese Werbung an Schulwegen in Ordnung? Sagt uns eure Meinung dazu auf Facebook!

Die Beschwerde im Wortlaut

Geschätzter Werberat, seit einigen Tagen ist auf mehreren Plakatwänden in Villach das beigefügte Werbe-Sujet des “Glock-Horse-Performance-Centers” angebracht.

Ich möchte auf die Paragraphen 1.2.1. (Werbung trägt soziale Verantwortung), 1.3.1.1. (Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.), 1.3.1.5. (Werbung darf weder Angst noch Furcht erzeugen. Angst – und Furcht erregende Darstellungen und Aussagen dürfen nur dann erfolgen, wenn sie zu einem klugen, vernünftigen, rechtskonformen und sicheren Verhalten animieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Furcht -und Angst erregende Darstellungen in einem angemessenen Verhältnis zu der jeweiligen realen Gefährdung zu stehen haben.) 1.3.1.6 „Werbung darf keine Inhalte transportieren, die zwar vordergründig nicht gewalttätig erscheinen, im Gesamtzusammenhang aber als gewalttätig zu beurteilen sind.“ und vor allem auf den Paragraphen 1.3.1.7. (“Bei der Bewerbung von Waffen muss darauf geachtet werden, dass der besonderen Gefahr, die bei deren Verwendung ausgeht, unbedingt Rechnung getragen wird.”) im Ethik Kodex des Werberates hinweisen, die sich in meiner Wahrnehmung in dieser Bewerbung nicht wiederfinden.

Ich möchte auch an Entscheidungen des Werberates vom 26.01.2016 und 09.06.2016 fast das selbe Sujet betreffend erinnern, in der die: “Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel” ausgesprochen wurde.

 

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