Nach einer viertägigen Mitgliedschaft und unzufriedenen Ergebnissen entschloss Frau P. sich bei der Online-Plattform abzumelden. „Nach bereits bezahlten 235 Euro bot die Partnervermittlungsbörse an, 94 Euro zurückzuzahlen und einen sogenannten Wertersatz von 141 Euro für eine Mitgliedschaft von vier Tagen einzubehalten“, erklärte AK-Konsumentenschützerin Angelika Wurzer.
3 Kontakte, 141 Euro
Die Begründung des Unternehmens zum berechneten Wertersatz lautete nach Angaben der Arbeiterkammer Kärnten, dass die Konsumentin drei bestätigte Kontakte bekam, welches eine 60-prozentige Erfolgsquote ergab. Frau P. wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten: „Die Berechnung unter Berücksichtigung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, kurz FAGG, ist als völlig überzogen zu betrachten“, so Wurzer. Nach Einschreiten der AK wurden Frau P. auch die restlichen 141 Euro zurückerstattet.
Rücktritt bei Online-Geschäften innerhalb von 14 Tagen erlaubt
Einen sogenannten „Wertersatz“ kann eine Partnerbörse für das Ausprobieren der Dienstleistung verlangen. „Diese Wertersatz-Kosten begründen die Betreiber der Partnerbörsen mit der Kontaktgarantie, die jedoch das Oberlandesgericht Wien (nicht rechtskräftig) als Bemessungsgrundlage als unzulässig erklärte“, meinte Wurzer und rät: „Betroffene sollten sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden“.
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