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Veröffentlicht am 02.06.2020, 08:42

Im März 2019 wurde ein Arbeiter auf dem Gelände des Waffenherstellers Glock in Ferlach getötet, ein zweiter Mann schwer verletzt. Wir haben berichtet. Am Donnerstag, dem 4. Juni, wird der Fall am Klagenfurter Landesgericht verhandelt.

Anklage: Grob fahrlässige Tötung

Angeklagt sind zwei Personen wegen “grob fahrlässiger Tötung”. Im Zuge von Brennversuchen mit einem explosionsgefährlichem Wasserstoff-Sauerstoffgas-Gemisch soll es zum Vergehen der grob fahrlässigen Tötung und der schweren Körperverletzung gekommen sein. Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt seien bei den Brennversuchen “unsachgemäße Speicherzylinder” verwendet worden, die dem Druck nicht stand hielten. Daraufhin sollen sie explodiert sein und zu dem folgenschweren Arbeitsunfall geführt haben.

Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 02.06.2020, 08:42
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